Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat ihre Ermittlungen zum tödlichen Unfall eines 19-jährigen Motorradfahrers am 3. Juni in der Speyerer Industriestraße abgeschlossen und das Verfahren im November eingestellt. Dies teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber auf Anfrage mit. Zuletzt hatte noch das Gutachten eines Sachverständigen zum Zustand der Maschine des jungen Mannes ausgestanden. Dieses habe keine Anhaltspunkte für einen technischen Defekt ergeben, so Ströber. Der Gutachter schließe jedoch nicht aus, dass „der Zustand der Bereifung zum Entstehen des Unfalls beigetragen“ haben könnte. Der 19-Jährige habe in der Industriestraße in der Rechtskurve in Höhe der Deichmeisterei „auf der Gegenspur zum Überholen eines Sattelschleppers angesetzt“, so Ströber. Dabei sei er mit dem Kopf gegen den linken Rahmen des Aufliegers geprallt und gestürzt. Dadurch habe der Biker „schwerste Kopfverletzungen“ erlitten. Die Staatsanwaltschaft gehe von einem Fahrfehler des 19-Jährigen als Unfallursache aus. Dem Fahrer des stadtauswärts fahrenden Sattelzuges sei kein Verschulden nachzuweisen, so die Ermittler. Er habe weder unter dem Einfluss berauschender Mittel gestanden noch sei er zu schnell unterwegs gewesen. Außerdem sei er „am äußersten rechten Fahrbahnrand gefahren“, berichtete Ströber.