Auf seiner Homepage sowie über Facebook weist der Betreiber von Alex Weinlounge, Alexander Bröhl, seine Gäste darauf hin, dass die After-Work-Partys am Donnerstag „aufgrund der aktuellen Lage“ nicht mehr stattfinden dürfen.
In den Gäste-Informationen wird darauf verwiesen, dass die Kreisverwaltung Bad Dürkheim die Veranstaltungen untersagt hat. Ein Gespräch mit der RHEINPFALZ lehnte Bröhl ab.
Musikpartys, die jeden Donnerstag zwischen 19 und 22 Uhr in dem Weinbistro der Herxheimer Winzergenossenschaft stattfanden, sind nach Auffassung der Unteren Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung nicht durch die 2015 ergangene Baugenehmigung gedeckt. Ein neuer Bauantrag der Genossenschaft zur Nutzungsänderung und Legalisierung der Musikveranstaltungen bekam am Montag keine Mehrheit im Herxheimer Gemeinderat. Das Gremium möchte zunächst die Schallschutz- und Umweltverträglichkeitsgutachten abwarten.
Kreis: Beschwerden gingen vor einem Jahr ein Anwohner, die sich durch die Partys gestört fühlten, hatten sich nach Angaben der Kreisverwaltung bereits im März 2023 an die Behörde gewandt. Nach mehreren Schriftwechseln zwischen den Rechtsbeiständen der Weinlounge und der Nachbarschaft sei der neue Bauantrag am 11. Januar eingegangen, teilte der Kreis mit.
Da die Musikveranstaltungen immer noch fortgeführt worden seien, hat die Kreisverwaltung nach eigenen Angaben am 19. Februar eine Verfügung erlassen, mit der diese Partys vorerst untersagt werden.